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Oberlandesgericht Köln, 5 U 92/17

Datum:
05.10.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 92/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:1005.5U92.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 311/15
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. Mai 2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 311/15 - wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

 
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