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Oberlandesgericht Köln, 5 U 18/17

Datum:
27.09.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 18/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0927.5U18.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 8/14
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Januar 2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 8/14 – teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferinnen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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