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Oberlandesgericht Köln, 4 U 56/17

Datum:
05.12.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 U 56/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:1205.4U56.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 30 O 395/16
 
Tenor:

Die Kläger sind des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und haben die durch das Rechtsmittel entstandenen Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre eigenen Kosten  zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 08.06.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (30 O 395/16) zurückgenommen haben.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.704,46 EUR festgesetzt.

 
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