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Oberlandesgericht Köln, 3 U 116/16

Datum:
23.05.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 U 116/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0523.3U116.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 88 O 61/13
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.07.2016 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 88 O 61/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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