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Oberlandesgericht Köln, 2 U 17/17

Datum:
25.10.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 17/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:1025.2U17.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 32 O 448/15
 
Tenor:

Nach teilweiser Klagerücknahme wird die Berufung des Beklagten gegen das am 9.5.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 32 O 448/15 – zurückgewiesen. Zur Klarstellung wird das Urteil des Landgerichts wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.150,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2013 zu zahlen. Im  Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 25 % und der Beklagte 75 %. Die durch die Verweisung an das Landgericht Köln etwa entstandenen Mehrkosten hat der Kläger zu tragen (§ 281 Abs. 3 S. 2 ZPO). Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 20% und der Beklagte 80 %. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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