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Oberlandesgericht Köln, 24 U 96/15

Datum:
02.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 96/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0302.24U96.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 522/13
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten zu 3) und 4) gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.04.2015 – 21 O 522/13 – wird auch insoweit zurückgewiesen, als die Beklagten zu 3) und 4) hiermit die gegen Klägerin gerichtete Widerklage weiterverfolgen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) und 4) und der Klägerin im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde – I ZR 235/15 – werden den Beklagten zu 3) und 4) als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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