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Oberlandesgericht Köln, 18 U 183/16

Datum:
09.11.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 183/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:1109.18U183.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 12 O 254/14
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.10.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 12 O 254/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.137,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basissatz seit dem 28.03.2014 zu zahlen.

Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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