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Oberlandesgericht Köln, 18 AktG 2/17

Datum:
14.12.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 AktG 2/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:1214.18AKTG2.17.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Erhebung der unter dem Aktenzeichen 82 O 117/17 beim Landgericht Köln anhängigen Klage des Antragsgegners gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 18. Oktober 2017 zum Tagesordnungspunkt 1 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der J AG auf die D GmbH mit Sitz in G, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts G unter HRB XXXXX, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der Antragstellerin beim Amtsgericht C nicht entgegensteht.

Die Kosten des Freigabeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Streitwert für das Freigabeverfahren wird auf 500.000,- EUR festgesetzt.

 
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