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Oberlandesgericht Köln, 16 U 148/16

Datum:
08.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 148/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0308.16U148.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 12 O 215/15
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 19.09.2016 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln (12 O 215/15) teilweise abgeändert und die Beklagte - unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt, an die Klägerin 11.535,88 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für die 1. Instanz und das Berufungsverfahren wird auf jeweils 11.535,88 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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