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Oberlandesgericht Köln, 15 U 71/17

Datum:
16.11.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 71/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:1116.15U71.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 320/16
 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.04.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 10.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2016 zu bezahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.709,99 EUR nebst Zinsen aus 1.822,96 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2016 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 63 % und die Beklagte zu 37 %

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagte zu 54 %.

3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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