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Oberlandesgericht Köln, 14 UF 113/16

Datum:
10.01.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilsenat -
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 UF 113/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0110.14UF113.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 24 F 145/15
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird aufgegeben,

1.         an den Antragsteller zu 1., geboren am 04.09.2005, in Abänderung der vollstreckbaren Jugendamtsurkunde der Stadt L vom 31.03.2015, Urkunden Registernummer 5xx/7xx-xx6/2015 ab dem 01.06.2015 Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 152 % des jeweiligen Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle der jeweiligen Altersstufe abzüglich des jeweils hälftigen Kindergelds für ein 1. und 2. Kind zu Händen der jeweiligen gesetzlichen Vertreterin zu zahlen.

2.         an den Antragsteller zu 2., geboren am 14.11.2007, in Abänderung der vollstreckbaren Jugendamtsurkunde der Stadt L vom 31.03.2015, Urkunden Registernummer 5xx/7xx-xx7/2015 ab dem 01.06.2015 Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 152 % des jeweiligen Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle der jeweiligen Altersstufe abzüglich des jeweils hälftigen Kindergelds für ein 1. und 2. Kind zu Händen der jeweiligen gesetzlichen Vertreterin zu zahlen.

3.         an den Antragsteller zu 1. für den Zeitraum Januar bis Mai 2015 rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 116,00 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.08.2015.

4.         an den Antragsteller zu 2. für den Zeitraum Januar bis Mai 2015 rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 116,00 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.08.2015.

Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers zu 1. und des Antragstellers zu 2. zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren werden dem Antragsteller zu 1. und dem Antragsteller zu 2. je zur Hälfte auferlegt; im Übrigen findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.

 
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