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Oberlandesgericht Köln, 13 U 52/16

Datum:
20.09.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 52/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0920.13U52.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 23/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das am 7. 1. 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 23/15 – wird auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Kläger der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. 6007697847 zum 20. 9. 2017 nur noch einen Betrag von 35.977,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4,75 % ab dem 27. 2. 2015 abzüglich von im Zeitraum vom 1. 3. 2015 bis zum 30. 9. 2017 jeweils zum Monatsersten gezahlter 1.048,48 EUR schuldet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts in der Fassung, die es durch dieses Urteil erhalten hat, sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages  abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 95.000 EUR festgesetzt.

 
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