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Oberlandesgericht Köln, 10 WF 60/17

Datum:
15.05.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 WF 60/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0515.10WF60.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Eschweiler, 12 F 176/16
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 03.03.2017 - 12 F 176/16 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags wird dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt N, F bewilligt.

Ihm wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 79,00 € ab dem 01.06.2017 zu zahlen.

Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss nach § 120a ZPO abgeändert werden.

Die Gebühr Nr. 1912 FamGKG wird wegen Teilerfolg des Rechtsmittels auf die Hälfte ermäßigt.

 
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