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Oberlandesgericht Köln, 9 U 251/15

Datum:
03.03.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 251/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0303.9U251.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 66/15
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 U 66/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 8.171,87 € festgesetzt.

 
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