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Oberlandesgericht Köln, 5 U 93/15

Datum:
29.04.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 93/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0429.5U93.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 66/14
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 66/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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