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Oberlandesgericht Köln, 5 U 87/15

Datum:
29.06.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 87/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0629.5U87.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 8 O 48/13
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das 17.04.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 8 O 48/13  - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 500,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2006 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, die Klägerin von Ansprüchen ihres Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt N wegen vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 93,42 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

                            Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

                            Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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