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Oberlandesgericht Köln, 5 U 36/16

Datum:
23.11.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 36/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:1123.5U36.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 246/14
 
Tenor:

Die Berufung des Klägerin gegen das am 11. März 2016 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 246/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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