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Oberlandesgericht Köln, 5 U 161/15

Datum:
23.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 161/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0523.5U161.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 310/13
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.10.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 310/13 -  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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