Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 4 WF 32/16

Datum:
15.04.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 WF 32/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0415.4WF32.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 10 F 307/15
Schlagworte:
Beschwerde; zulassung als Beteiligter
Normen:
§ 7 FamFG; § 161 FamFG
Leitsätze:

In Familiensachen, in denen das Ausgangsgericht keine Abhilfemöglichkeit hat, kann der Antrag auf Zulassung als Beteiligter zum erstinstanzlichen Verfahren nur bis zum Erlass der Endentscheidung durch das erstinstanzliche Gericht gestellt werden. Danach kommt nur noch die Zulassung als Beteiligter zum Beschwerdeverfahren in Betracht, über die das Beschwerdegericht zu entscheiden hat (Abgrenzung zu LG Saarbrücken,m Beschluss vom 22.02.2010 - 5 T 87/10 -, FamRZ 2010, 1371).

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Wipperfürth vom 11.03.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 4. zu tragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank