Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 4 UF 12/16

Datum:
24.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 12/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0524.4UF12.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 404 F 78/14
 
Tenor:

Auf  die  Beschwerde  des  Antragsgegners wird der von dem Amtsgericht – Familiengericht – Bonn am 15.12.2015 erlassene Beschluss – 404 F 78/14 – teilweise abgeändert und im Rechtsfolgenausspruch zu Nummer 2. insgesamt wie folgt neugefasst (Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben):

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW (Vers.-Nr.: 1xxx4/01) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 308,77 € monatlich nach Maßgabe der Teilungsordnung, bezogen auf den 31.05.2014, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr.: 53 xx0xx2 X 5xx) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,9762 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 5x 1xxx5 X 0xx bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.05.2014, übertragen.

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Provinzial Lebensversicherung AG (Vers.-Nr.: 8xx0xxx61xx-1-xx) findet nicht statt.

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Provinzial Lebensversicherung AG (Vers.-NR.: 9xx0xxx361xx-5-xx) findet nicht statt.

Die im Beschwerderechtszug entstandenen Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 2.040,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank