Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 4 UF 12/16

Datum:
20.04.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 12/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0420.4UF12.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 404 F 78/14
 
Tenor:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, den von dem Amtsgericht – Familiengericht – Bonn am 15.12.2015 erlassenen Beschluss – 404 F 78/14 – auf die Beschwerde des Antragsgegners teilweise abzuändern und im Rechtsfolgenausspruch zu Nummer 2. insgesamt wie folgt neu zu fassen (Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben):

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW (Vers.-Nr.: 1xx2x/01) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 308,77 € monatlich nach Maßgabe der Teilungsordnung, bezogen auf den 31.05.2014, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der E Bund (Vers.-Nr.: 5x 0xxx62 X 5xx) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,9762 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 51 111055 W 009 bei der E Bund, bezogen auf den 31.05.2014, übertragen.

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Q Lebensversicherung AG (Vers.-Nr.: 8xx095xxxx7-x-0x) findet nicht statt.

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Q Lebensversicherung AG (Vers.-NR.: 9xx009xxxx95-x-0x) findet nicht statt.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13.05.2016.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank