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Oberlandesgericht Köln, 20 U 210/15

Datum:
22.04.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 210/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0422.20U210.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 24/15
 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 2. November 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 24/15 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

              3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

              4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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