Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 1 W 9/16

Datum:
17.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 W 9/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0517.1W9.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 36 O 134/15
Schlagworte:
Einseitige Erledigungserklärung; Kostenentscheidung
Normen:
§ 91 a, § 99 ZPO
Leitsätze:

Die unterlegene Partei kann gegen die zu ihren Lasten getroffene Kostenentscheidung auch dann keine sofortige Beschwerde einlegen, wenn streitig über eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung entschieden wurde.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung im Urteil der 36. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. März 2016 – 36 O 135/15 – wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird mit 1.921,13 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank