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Oberlandesgericht Köln, 16 U 129/15

Datum:
04.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 129/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0504.16U129.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 4 O 190/13
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.7.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 4 O 190/13 – teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.950,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.6.2003 sowie 323,68 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 7.901,03 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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