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Oberlandesgericht Köln, 15 U 136/16

Datum:
28.11.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 U 136/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:1128.15U136.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 87 O 64/14
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.7.2016 (87 O 64/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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