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Oberlandesgericht Köln, 13 U 53/15

Datum:
27.01.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 53/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2016:0127.13U53.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 3 O 352/14
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 02.03.2015 – 3 O 352/14 – unter Zurückweisung der Berufung der Kläger aus den im Sitzungsprotokoll vom heutigen Tage niedergelegten Gründen (§ 540 Abs.2 ZPO) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 7.000,00 €

 
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