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Oberlandesgericht Köln, 6 W 111/15

Datum:
19.10.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 111/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:1019.6W111.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 213 O 91/15
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 04.09.2015 – 213 O 91/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der weiteren Beteiligten wird gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft zu erteilen über Namen und Anschriften der Nutzer, denen die in der Anlage ASt 1 des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 13.08.2015 – 213 O 91/15 – aufgeführten IP-Adressen zu den angegebenen Zeitpunkten zugeteilt waren.

Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz trägt die Antragstellerin. Von einer Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

 
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