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Oberlandesgericht Köln, 5 W 12/15

Datum:
22.06.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 12/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0622.5W12.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 OH 19/13
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 17.3.2015 wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 12.1.2015 – 11 OH 19/13, soweit er sich auf die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bezieht, aufgehoben.

Das Landgericht wird angewiesen, das selbständige Beweisverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats fortzuführen.

              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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