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Oberlandesgericht Köln, 5 U 64/15

Datum:
02.12.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 64/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:1202.5U64.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 12/13
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.03.2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 12/13 -  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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