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Oberlandesgericht Köln, 5 U 57/15

Datum:
07.10.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 57/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:1007.5U57.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 177/13
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.3.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (9 O 177/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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