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Oberlandesgericht Köln, 5 U 166/14

Datum:
15.06.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 166/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0615.5U166.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 300/11
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. September 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 300/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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