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Oberlandesgericht Köln, 5 U 164/14

Datum:
20.04.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 164/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0420.5U164.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 82/12
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.09.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 82/12 -  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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