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Oberlandesgericht Köln, 4 W 6/15

Datum:
16.04.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 6/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0416.4W6.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 4 O 88/13
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das von dem Landgericht Bonn am 08.12.2014 verkündete Urteil – 4 O 88/13 – hinsichtlich des Kostenausspruchs teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der in dem selbständigen Beweisverfahren des Landgerichts Bonn – 4 OH 2/12 – entstandenen Kosten trägt die Klägerin.

Der Klägerin werden auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

 
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