Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 4 U 15/15

Datum:
01.12.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 U 15/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:1201.4U15.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 300/14
 
Tenor:

Die Berufung des Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn(9 O 300/14) vom 02.03.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Berufungskläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Berufungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 21.734,60 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank