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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 181/14

Datum:
30.01.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 181/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0130.4UF181.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 308 F 30/14
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 19.11.2014 wie folgt abgeändert:

Die Annahme des Kindes M als gemeinsames Kind durch die Eheleute E und L und die Änderung des Geburtsnamens des Kindes in L wird ausgesprochen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

 
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