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Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 27/15

Datum:
06.02.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 27/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0206.2WX27.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 46 VI 135/08
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird der am 25.11.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Siegburg vom 24.11.2014 - 46 VI 135/08 aufgehoben. Die Anregung der Beteiligten zu 1. und 2., das am 15.09.2010 erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis einzuziehen, wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1. und 2. haben jeweils zur Hälfte die in beiden Rechtszügen entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 3. zu erstatten. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) für das Einziehungsverfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.

 
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