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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 394/15

Datum:
07.07.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 394/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0707.2WS394.15.00
 
Leitsätze:

Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes unter Beteiligung eines anwaltlichen Kurierdienstes (nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG)

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss der 15. großen Strafkammer des Landgerichts K. vom 15.06.2015 (Az. 115 Qs 16/15) wird als unbegründet verworfen.

Die Erinnerung des Verteidigers gegen die Kostenrechnung vom 19.09.2014 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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