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Oberlandesgericht Köln, 24 U 90/14

Datum:
08.01.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 90/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0108.24U90.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 129/13
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten zu 3 gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. April 2014 (Az. 15 O 129/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu 3 zu tragen.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils  durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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