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Oberlandesgericht Köln, 20 W 75/14

Datum:
29.04.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 W 75/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0429.20W75.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 442/13
 
Tenor:

Auf die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 12. Januar 2015 wird die Beschwerdeentscheidung des Senats vom 29. Dezember 2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Einzelrichters der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.10.2014 – 26 O 442/13 - teilweise abgeändert, indem für den im landgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vergleich zusätzlich ein Mehrwert nicht rechtshängiger Ansprüche in Höhe von 20.818,14 € festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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