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Oberlandesgericht Köln, 20 U 44/15

Datum:
24.07.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 44/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0724.20U44.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 260/14
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2014 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 260/14 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache unbegründet.

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