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Oberlandesgericht Köln, 20 U 204/13

Datum:
11.12.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 204/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:1211.20U204.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 168/13
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. November 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 168/13 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.773,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Juni 2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens IV ZR 179/14 haben der Kläger zu 88% und die Beklagte zu 12% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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