Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 20 U 183/14

Datum:
27.02.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
20 U 183/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0227.20U183.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 190/14
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑ 9 O 190/14 - wird zurückgewiesen, soweit es den Antrag auf Zahlung von 6.487,09 € nebst Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten betrifft.

Hinsichtlich der hilfsweise erhobenen Stufenklage wird die Berufung insgesamt zurückgewiesen, soweit die Klägerin Ansprüche auf einen Mindestrückkaufswert bzw. auf den Rückkaufswert im Sinne der versprochenen Leistung ohne Verrechnung von Abschlusskosten verfolgt.

Zurückgewiesen wird die Berufung weiter, soweit die Klägerin  mit der hilfsweise erhobenen Stufenklage Auskunft darüber begehrt, mit welchem Stornoabzug die Beklagte die Auszahlungsbeträge für den abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag belastet hat, sowie die Vorlage entsprechender Unterlagen verlangt (Hilfsanträge zu a. und b.)

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank