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Oberlandesgericht Köln, 19 U 92/15

Datum:
04.12.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 92/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:1204.19U92.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 389/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 19.5.2015 (10 O 389/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 10.710,00 € nebst aufgelaufener Zinsen in Höhe von 3.539,30 € und insgesamt - unter Einschluss der erstinstanzlich ausgeurteilten Zinsen - Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 48.790,00 € seit dem 2.3.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 20 % und dem Beklagten zu 80 % auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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