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Oberlandesgericht Köln, 18 Wx 1/15

Datum:
16.06.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 Wx 1/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0616.18WX1.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 42 HRB 556
 
Tenor:

Auf die Beschwerden der Antragstellerinnen wird - in teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses – Rechtsanwalt Dr. F W aus L (M Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) zum Versammlungsleiter der Hauptversammlung vom 19.06.2015 bestimmt, soweit die Behandlung der sich auf ihr Ergänzungsverlangen beziehenden Tagesordnungspunkte betroffen ist. Die - weitergehende - Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Registergericht tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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