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Oberlandesgericht Köln, 18 U 167/14

Datum:
13.08.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 167/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0813.18U167.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 489/13
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.08.2014 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 21 O 489/13 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2013 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Die im ersten Rechtszug entstandenen Kosten tragen die Klägerin zu 65% und die Beklagte zu 36%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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