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Oberlandesgericht Köln, 15 U 162/14

Datum:
05.01.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 U 162/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0105.15U162.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 27 O 392/13
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (27 O 392/13) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 50.000,00 EUR festgesetzt.

 
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