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Oberlandesgericht Köln, 13 U 9/15

Datum:
09.09.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 U 9/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0909.13U9.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 76/14
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des

Landgerichts Aachen vom 18.12.2014  - 1 O 76/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung

vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden,

sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Streitwert:  49.491,12 €

 
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