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Oberlandesgericht Köln, 13 U 97/14

Datum:
21.09.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 U 97/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0921.13U97.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 83/10
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des

Landgerichts Köln vom 5.6.2014 – 15 O 83/10 – wird, soweit sie sich gegen die Beklagten zu 1) und zu 2) richtet, zurückgewiesen.Die Berufung der Klägerin gegen das vorgenannte Urteil wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 3) richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Berufungsstreitwert: 192.616,00 €.

 
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