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Oberlandesgericht Köln, 12 WF 60/15

Datum:
19.06.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 WF 60/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:0619.12WF60.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brühl, 32 F 397/14
 
Tenor:

Auf die Gehörsrüge der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Senats vom 5.6.2015 (12 WF 60/15) aufgehoben und der Verfahrenswert für den Vergleich auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin und dieser abhelfend in teilweiser Abänderung des Verfahrenswertbeschlusses des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl (32 F 397/14) auf 4.500,- EUR festgesetzt (davon Mehrwert 3.000,- EUR).

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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