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Oberlandesgericht Köln, 10 WF 87/15

Datum:
02.10.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 WF 87/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2015:1002.10WF87.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 226 F 331/14
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 22.4.2015 abgeändert und unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin L in F Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit sie Unterhalt in Höhe von 486,00 Euro monatlich ab Juli 2013 geltend macht.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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